Naturheilpraxis

Judith Jurkowski

Heilpraktikerin in Hamburg

Kosten

Therapiekonzept

1

Ersttermin

Der Ersttermin beinhaltet eine ausführliche Anamnese, ggf. körperliche Untersuchung und eine Irisdiagnose. Der Ersttermin dauert 60-90 Minuten. Bitte bringen Sie relevante Unterlagen zum Termin mit, z.B. Arztberichte, Laborergebnisse.

2

zweittermin

Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Ersttermin erarbeite ich ein Therapiekonzept, das wir besprechen. Je nach Therapiekonzept beginnen wir schon mit der Behandlung. Ggf. empfehle ich Ihnen weitere Untersuchungen.

 

3

Folgeterminin

Folgetermine besprechen wir individuell. Sie richten sich nach dem Therapiekonzept, ihren Wünschen und Bedürfnissen



KosteN

Kosten Ersttermin

Die Kosten für Ihren Ersttermin mit ausführlicher Anamnese einschließlich Nachbereitung / Therapiekonzept betragen für Selbstzahler pauschal 55 EUR je angefangene halbe Stunde. I.d.R dauert ein Ersttermin 1,5h.

Kosten Zweittermin

Folgetermine werden mit 25 EUR je begonnene 15 Minuten pauschal für Selbstzahler berechnet.

Kosten bei Terminabsage

Sollten Sie Ihren Termin aus unvorhergesehenen Gründen nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte rechtzeitig, um Kosten zu vermeiden. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin muss der Termin leider in Rechnung gestellt werden. 

Rechnung nach Gebüh

Wird eine Rechnung nach GeBüH erstellt, damit Sie diese bei ihrer privaten Versicherung / Beihilfe einreichen können, kann der Honorarsatz aufgrund der zugeordneten Abrechnungsziffern und Steigerungssätzen etwas höher liegen als bei Selbstzahlern.

Übernahme der kosten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen. Diese müssen vom Patienten selbst getragen werden. 
Sind Sie privat krankenversichert, können Kosten für Heilpraktikerleistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung, in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe in Anlehnung/analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand). Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren. Diese Sätze werden nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet. Werden die Behandlungskosten nur teilweise erstattet, muss der Differenzbetrag von Ihnen übernommen werden.

Nach Ihrem Ersttermin besprechen wir den Therapieplan und die absehbaren/voraussichtlichen Kosten für eine weitere Behandlung.